Bei Unfall gut abgesichert mit der Württembergischen Versicherung
Endlich Frühling! Für viele Freizeitsportler beginnt jetzt die schönste Zeit des Jahres: Bei strahlendem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen zieht es sie nach draußen – zum Beispiel aufs Fahrrad oder Longboard, auf den Tennis- oder Fußballplatz. Manche Ausfahrt und manches Match enden allerdings unsanft auf dem Asphalt, dem Rasen oder im Gebüsch – und für den Hobbysportler mit nicht unerheblichen Verletzungen und Schmerzen. Die Kosten für die ärztliche Versorgung des Unfallopfers übernimmt nach einem Freizeitunfall in der Regel dessen Krankenversicherung. Was aber ist mit dem Rest?
Rund neun Millionen Menschen verunglücken jedes Jahr in Deutschland. 30 Prozent aller Unfälle passieren in der Schule, an der Universität, im Beruf sowie auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte. Nur in diesen Fällen bietet die gesetzliche Unfallversicherung finanzielle Unterstützung, allerdings erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent.
70 Prozent aller Unfälle geschehen jedoch entweder zuhause – beispielsweise bei der Arbeit im Haushalt – oder in der Freizeit, also auch beim Sport. Bei solchen Unfällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wenig bekannt ist im Übrigen, dass auch Hausfrauen und -männer sowie Rentner keinen gesetzlichen Unfallschutz haben. Insgesamt bietet die gesetzliche Unfallversicherung nur eine Grundversorgung. Hilfsleistungen, die sich nach einem Unfall als äußerst sinnvoll erweisen können, zum Beispiel beim Putzen der Wohnung, beim Einkaufen, bei der Betreuung von Kindern oder bei Besorgungen, übernimmt sie grundsätzlich nicht.
Wenn in Medien vereinzelt darüber diskutiert wird, welche Versicherungen im privaten Umfeld Sinn machen, verdient die Unfallversicherung mehr als nur eine flüchtige Betrachtung. Denn sie leistet in der Regel weltweit, rund um die Uhr, bei Beruf, Haushalt und in der Freizeit. Stürzt also ein Biker bei einer Fahrradtour oder wickelt sich um einen Laternenmast – ist dies ein klassischer Fall für die private Unfallversicherung.
Eine private Unfallversicherung bietet nicht nur die oftmals dringend benötigte finanzielle Absicherung nach einem Unfall, sondern – wie etwa die der Württembergischen Versicherung – auch Hilfsleistungen für den privaten Alltag über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Hilfeleistungen können beispielsweise – neben den schon genannten – häusliche Pflege, das Wäschewaschen oder die Begleitung bei Arzt- und Behördengängen sein. Und falls nötig, werden im Rahmen der privaten Unfallversicherung nach einem schwereren Unfall auch Kosten für einen Reha-Berater übernommen. Er analysiert die Situation und gibt wertvolle Hinweise für die Wiederherstellung der Gesundheit des Unfallopfers sowie für die schnelle Rückführung in ein möglichst eigenständiges Leben.
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Dörte Lochner
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